Aufnahme – aktuelle Information

I. Der Antrag um Aufnahme in die erste Klasse muss zwischen Freitag, 16.2. und Freitag, 1. März 2024 (jeweils 9:00 bis 15:00 Uhr) bei der Schule eingereicht werden.
Mitzubringen sind:

  1. Geburtsurkunde, SV-Nummer
  2. Staatsbürgerschaftsnachweis
  3. Schulnachricht der 4. Klasse sowie Jahreszeugnis der 3. Klasse

Die Anmeldung erfolgt nur an der Erstwunschschule, wobei Sie auch eine Zweit- oder Drittwunschschule angeben können.

II. Sollten nicht alle Schüler*innen aufgenommen werden können, erfolgt eine Reihung nach den vom Schulgemeinschaftsausschuss beschlossenen Reihungskriterien (vgl. Schulhomepage unter Anmeldung)

III. Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ist eine Aufnahme in eine erste Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule nur möglich, wenn die 4. Stufe der Volksschule erfolgreich abgeschlossen worden ist und die Noten in Deutsch, Lesen sowie Mathematik „Sehr gut“ oder „Gut“ sind.
Wenn ein Schüler / eine Schülerin in diesen Gegenständen im Jahreszeugnis am Ende der 4. Volksschulklasse ein „Befriedigend“ erhält, dann kann er / sie nur aufgenommen werden, wenn ein Konferenzbeschluss der Volksschule feststellt, dass der Schüler / die Schülerin aufgrund seiner / ihrer sonstigen Leistungen die AHS-Reife besitzt. Falls kein solcher Konferenzbeschluss vorliegt, können Sie Ihr Kind zur Aufnahmsprüfung gemäß §40/1 Schulorganisationsgesetz anmelden.

IV. Um nach §5 SCHUG eine endgültige Entscheidung treffen zu können, welche angemeldeten Schüler*innen in die ersten Klassen aufgenommen werden, ist es notwendig, dass das Original des Jahreszeugnisses der 4. Klasse Volksschule bis spätestens 10. Juli 2024 (per Post oder persönlich) der Direktion vorgelegt wird.